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Warnmarkierungen nach DIN 30710 für Nutzfahrzeuge

Baufahrzeuge, Bau- oder Handwerkerfirmen, die häufig auf Baustellen tätig sind, Sowie Fahrzeuge für Straßenanlagen oder Reinigung etc. müssen laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch weiß-rot schraffierte Warnmarkierungen nach DIN 30710 gekennzeichnet sein.

Mit berechtigten Arbeitsfahrzeugen können Sie auf deutschen Straßen verschiedene Sonderrechte in Anspruch nehmen. Dies ist allerdings nur erlaubt, wenn die Fahrzeuge gesetzmäßig gekennzeichnet wurden. Nicht nur die richtige Farbgestaltung und Größe spielt dabei eine Rolle, sondern auch die Ausrichtung der verwendeten Folien muss berücksichtigt werden. Geregelt sind diese Maßnahmen nach §35 in der allgemeinen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

 

Linksweisend und rechtsweisend

Warnmarkierungen nach DIN 30710 werden richtigungsweisend nach links und rechts eingesetzt. Daher kommt es auf die korrekte Anbringung bzw. Ausrichtung der Schraffierung an. Die Streifen verlaufen stets nach außen und unten. In der Öffentlichkeit sieht man viele falsch verklebte Warnmarkierungen, so dass diese Eselsbrücke hier helfen sollte.

Warnmarkierung_richtig Warnmarkierung_verkehrt


Anbringung nach DIN 30710

Die korrekte Anbringung von Warnmarkierungen erfordert die Einhaltung von definierten Abmessungen. So wird nach DIN 30710 geregelt, wie viele Warnmarkierungsflächen an einem Fahrzeuges angebracht werden müssen und welche Größen die reflektierenden Folien mindestens haben sollten.

Lassen Sie sich von den Verordnungen und Regeln nicht verwirren

Wie die schraffierten Reflexfolien gesetzmäßig nach §35 StVO und DIN 30710 angebracht werden müssen, erledigen wir gern für Sie.
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Bei uns bekommen Sie die langlebigen Warnmarkierungen von 3M™ im Set und das inklusive professioneller Beklebung auf Ihrem Fahrzeug.

Setpreis inkl. Beklebung:

Front + Heck ab 195 €
Seitenbereiche ab 99 €

 

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